Strommix - Kennzeichnungspflicht

Seit der in 2005 in Kraft getretenen Stromkennzeichnungspflicht sind die Stromanbieter nach § 42 EnWG aufgrund der Liberalisierung der Strommärkte und der Zunahme des Wettbewerbes auf dem Strommarkt, dazu verpflichtet, für eine größere Transparenz für den Verbraucher zu sorgen.

Einen Teil des Strombedarfs der Stadt Mengen und der Teilgemeinde Ennetach erzeugen die Stadtwerke direkt vor Ort, wie zum Beispiel durch das Wasserkraftwerk T 13 oder durch erneuerbare Energien. Der größte Teil der benötigten Energien wird in Anlagen und Kraftwerken teils regenerativ, teils konventionell außerhalb von Mengen erzeugt.
Mit unserem Ablach Strom Natur leisten wir gemeinsam mit Ihnen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Energieträgermix und dessen Umweltauswirkungen (2024)

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